Was ist neu? – Approbationsordnung für Zahnärzte

Prüfungen

Die Zahnärztliche Prüfung teilt sich in drei Teile auf:

  1. die Ärztlich-Zahnärztliche Prüfung nach einem Studium der Zahnmedizin von zwei Jahren
  2. der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach einem Studium der Zahnmedizin von einem Jahr nach Bestehen der Ärztlich-Zahnärztlichen Prüfung
  3. der Dritte Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung nach einem Studium der Zahnmedizin von zwei Jahren nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung.

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